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Kritische Aspekte

Zwei negative Aspekte bei Energiesparlampen sollen nicht verschwiegen, sondern kritisch betrachtet werden...

1. Quecksilbergehalt
Energiesparlampen enthalten - wenn auch in sehr geringen Anteilen - das giftige Schwermetall Quecksilber. Dies erfordert eine spezielle Entsorgung (auf keinen Fall über den normalen Hausmüll). Am Besten gibt man die Lampe bei einer kommunalen Rückgabestelle ab, damit sie dem Recycling zugeführt werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter "Entsorgung".

Der Hersteller, der hier angebotenen Energiesparlampen war der erste, der die 2006 in Kraft getretene RoHS (Restriction of Hazardous Substances), eine strenge Verordnung, erfüllte. Der Quecksilbergehalt liegt unter 3mg je Lampe. Qualitativ schlechtere Energiesparlampen enthalten im Schnitt 5-7mg je Lampe. Auch dies ist erheblich weniger als beispielsweise in Quecksilber-Fieberthermometern enthalten ist.

Das Öko-Institut in Freiburg hat im Sommer 2006 die Quecksilberbilanz von Energiesparlampen und von herkömmlichen Glühbirnen verglichen und kommt dabei zu einem Vorteil für die Energiesparlampen, da beispielsweise auch bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken Quecksilber entsteht und herkömmliche Glühbirnen deutlich mehr Strom verbrauchen. Die Compact 2000 (MM320G) 20W-Energiesparlampe kam im Test auf eine Quecksilberemission von 0,59mg/Jahr, während eine herkömmliche 75W-Glühlampe Quecksilbermissionen von 1,21mg/Jahr verursacht.

Wer verhindern möchte, dass beim Bruch einer Energiesparlampe Quecksilber frei wird, kann Modelle mit Splitterschutz erwerben.

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2. Hochfrequente Strahlung 
Das österreichische Pendant der Stiftung Warentest "Konsument" hat 2006 die hochfrequente elektromagnetische Strahlung von Energiesparlampen gemessen. Diese lag nicht über der anderer Haushaltsgeräte wie etwa von Radioweckern. Alle Energiesparlampen überschritten im Abstand von 0,3 Metern den TCO-Richtwert für niederfrequente Felder von 10 Volt pro Meter, der beispielsweise für Bildschirmmonitore gilt, um das 2,5- bis 6,5-fache. Erst ab 1,5 Metern Abstand lagen alle Lampen unter diesem Wert. Eine eigene Norm für Energiesparlampen gibt es nicht. Da es technisch machbar ist, Computer abzuschirmen, sollte dies bei Energiesparlampen kein allzu grosses Problem darstellen. Bislang fehlt es jedoch am Interesse der Hersteller und am Druck durch die Politik und Verbraucher. Bislang ist jedoch weder bewiesen, dass die Strahlung zu gesundheitlichen Schäden führt, noch dass sie unbedenklich ist. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte Energiesparlampen nur in Decken- und Wandlampen verwenden oder auf einen ausreichenden Abstand zu den Energiesparlampen, aber auch von nahezu allen anderen Elektrogeräten achten.

Dr. Dürrenberger und Dr. Klaus haben im November 2004 ein sehr differenziertes Gutachten an der Technischen Hochschule (ETH) Zürich für das Schweizer Bundesamt für Gesundheit fertiggestellt. Das Wichtigste daraus in Kürze:

Im Rahmen des BFE-Programms "Elektrizität" wurden die elektromagnetischen Felder in der nahen Umgebung von Energiesparlampen mit Blick auf eine mögliche Beeinflussung der menschlichen Gesundheit gemessen. Die Ergebnisse und unsere Empfehlung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Energiesparlampen erzeugen - wie alle elektrischen Geräte - elektrische und magnetische Felder
  • Funktionsbedingt setzt sich die Strahlung von Energiesparlampen aus niederfrequenten 50 Hz-Feldern und höherfrequenten Feldern bei der eigentlichen Betriebsfrequenz von ca. 3060 kHz zusammen.
  • Wegen des Fehlens von verbindlichen Normen für Lampen wurden verwandte Normen als Orientierungshilfe verwendet. Weiter wurden als zusätzliche Vergleichshilfe andere Geräte des Alltags gemessen.
  • Die Energiesparlampen halten die Grenzwerte der inzwischen für andere Haushaltsgeräte gültigen Norm EN50366 deutlich ein.
  • Energiesparlampen bewegen sich mit ihrer Abstrahlung ganz im Rahmen anderer Geräte des Alltags und sind diesbezüglich nicht auffällig.
  • Bezüglich des Magnetfeldes werden die Grenzwerte deutlich unterschritten: der Anlagegrenzwert für niederfrequente Magnetfelder 100fach, der ICNIRP-Grenzwert für hochfrequente Magnetfelder 300fach (Messdistanz jeweils: 30cm). Mit einer einzigen Ausnahme werden sogar die sehr ehrgeizigen und für Lampen eigentlich nicht direkt anwendbaren schwedischen TCO-Empfehlungen eingehalten.
  • Bezüglich des niederfrequenten, elektrischen Feldes werden die ICNIRP-Grenzwerte mehr als 500fach unterschritten. Die TCO-Empfehlungen sind bei niederfrequenten elektrischen Feldern so streng (bei Bildschirmen sind die Felder gut abschirmbar), dass diese von vielen Geräten und Installationen im Alltag nicht eingehalten werden. Die Energiesparsparlampen sind im Vergleich dazu jedoch nicht auffällig.
  • Energiesparlampen können weiterhin ohne Bedenken als Mittel zur Reduktion des Energieverbrauchs zur Anwendung empfohlen werden.

Das vollständige Gutachten haben wir als pdf-Download hier bereitgestellt.

 

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